Alkohol & Fahrrad: Wie viel Promille dürfen Radfahrer haben?
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Alkohol & Fahrrad: Wie viel Promille dürfen Radfahrer haben?

Wer mit hohen Promillewerten Fahrrad fährt, setzt nicht nur sein Leben aufs Spiel, sondern macht sich auch strafbar. Denn auch auf Fahrrädern gilt eine Promillegrenze. Welche Folgen die Fahrradtour unter Alkoholeinfluss hat, hängt dabei vom Pegel ab.

Alkoholgrenze beim Fahrrad: Don't drink and drive – Promillegrenze auch für Radfahrer

Es ist einer der weitverbreiteten Irrtümer im Verkehrsrecht, dass keine Strafe droht, wenn man betrunken Fahrrad fährt. Eine Alkoholgrenze ist allerdings auch für das Fahrradfahren festgelegt. Wer zu tief ins Glas geschaut hat, sollte sich also weder hinter das Steuer seines Wagens noch auf sein Fahrrad setzen. Alkohol schränkt das Gesichtsfeld und den Gleichgewichtssinn ein, erhöht die Bereitschaft, Risiken einzugehen und sorgt dafür, dass Sie langsamer reagieren. Die Unfallgefahr erhöht sich durch die Ausfallerscheinungen beträchtlich – nicht nur Ihnen selbst kann etwas zustoßen, Sie bringen auch andere Verkehrsteilnehmer:innen in Gefahr.

Promille & Fahrrad: Wo liegt die Promillegrenze für Alkohol auf dem Fahrrad?

Nach § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) werden Radfahrer bestraft, die infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel nicht mehr in der Lage sind, ihr Fahrrad sicher im Verkehr zu führen. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einer Promillegrenze von 1,6 Promille angenommen. Werden Sie mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt, begehen Sie eine Straftat. Dann drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch eine Geldstrafe und der PKW-Führerscheinentzug. Zudem können Sie damit rechnen, ein bis zu sechsmonatiges Radfahrverbot bei Überschreitung der Promillegrenze auferlegt zu bekommen. Nach Ablauf des Fahrverbots ist in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig, um wieder Radfahren zu dürfen.

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Nach einer durchzechten Nacht sollte man auch das Fahrrad stehen lassen – sonst drohen empfindliche Strafen.

Achtung! Schon ein Alkoholspiegel von mehr als 0,3 Promille kann eine Strafanzeige zur Folge haben. Und zwar dann, wenn Sie eine alkoholbedingte Fahrauffälligkeit aufweisen und die Polizei Sie zum Beispiel erwischt, wie Sie Schlangenlinien fahren, schwanken oder anderweitig sichtbar betrunken wirken. Bauen Sie einen Unfall, während Sie unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren, hat das ebenfalls unangenehme Konsequenzen. Je nach Höhe des Alkoholpegels, der bei Ihnen im Blut nachgewiesen wird, drohen Ihnen ein Bußgeld, eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg – selbst dann, wenn Sie keinen Autoführerschein besitzen.

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