Ab welchem Alter sind Jugendliche strafmündig?
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Ab welchem Alter sind Jugendliche strafmündig?

Als strafmündig gilt, wer die Folgen seines Handelns überblicken kann – und damit auch vor Gericht für seine Taten gerade stehen muss. Generell wird die Strafmündigkeit ab einem Alter von 14 Jahren angenommen, bis zur Volljährigkeit obliegt die letzte Entscheidung dazu jedoch dem Gericht.

Ein medizinisches oder psychiatrisches Gutachten kann auch Erwachsenen die Strafmündigkeit absprechen. Sie sind damit schuldunfähig, so wie auch Kinder unter 14 Jahren.

Strafmündigkeit im Wandel der Zeiten

Das Alter, ab dem ein Mensch als strafmündig gilt, unterscheidet sich heute in den einzelnen Staaten der Erde und unterliegt auch hierzulande einem historischen Wandel. So galt in Deutschland ab 1871 bereits ein 12-Jähriger als strafmündig, in der Weimarer Republik wurde das Alter auf 14 Jahren angehoben. Die Nationalsozialisten erhöhten es erneut zunächst auf 16 Jahre, senkten es dann aber ab 1943 wieder auf 12 Jahre ab. 

Seit Gründung der Bundesrepublik und der DDR ist man in Deutschland einheitlich mit 14 Jahren strafmündig, es wird jedoch wieder verstärkt über eine Absenkung auf 12 Jahre diskutiert. Hintergrund ist die wachsende Zahl von Straftaten, die durch strafunmündige Täter begangen werden. Zum Beispiel im Bereich Körperverletzung sind das mehrere tausend Straftaten pro Jahr.

Rechtslage abhängig vom Alter

Während Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren laut § 19 StGB in Deutschland grundsätzlich als schuldunfähig gelten, kommt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren das Jugendgerichtsgesetz (JGG) zur Anwendung. Nur wenn das Gericht ihre Strafmündigkeit feststellt, sind sie laut § 3 JGG strafrechtlich verantwortlich. 

Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren gilt eine Übergangsregelung. Auch bei Ihnen prüft das Gericht im Einzelfall, ob sie zum Tatzeitpunkt bereits die geistige und sittliche Reife besaßen, um die Folgen ihres Handelns einzuschätzen. Je nach Beurteilung ihrer Schuldfähigkeit gilt für sie das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht.   

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