Schulstarterpaket: So beantragen Sie Schulgeld
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Schulstarterpaket: So beantragen Sie Schulgeld

Mit den Begrifflichkeiten ist es kompliziert, mit der Auszahlung aber zum Glück ganz leicht: Kinder aus sozial schwachen Familien können zum Beginn des Schuljahres vom „Schulstarterpaket“ – besser bekannt als "Bildungspaket" – profitieren. Sie erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von 156 Euro, um die Kosten für Hefte, Stifte und Co. zu finanzieren. Wir verraten Ihnen, wie Sie die Förderung beantragen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es seit 2009. Sie waren zunächst mit geringerem Leistungsumfang als „Schulbedarfspaket“ in der Diskussion und werden landläufig auch als „Schulgeld“ bezeichnet. Der Begriff ist jedoch problematisch, da „Schulgeld“ auch als Gebühr an Privatschulen verstanden wird. Das ähnlich klingende „Schulstartpaket“ gibt es dagegen als Sachleistung zum Schuljahresbeginn in Österreich, was bei der Internet-Recherche zu Verwirrung bei vielen Eltern führt.  Mittlerweile sind daher die Begriffe "Bildungspaket" sowie "Leistungen für Bildung und Teilhabe" eindeutiger.

Schulgeld beantragen: Wie bekommen Sie das Bildungspaket?  

Die Auszahlung an die Berechtigten erfolgt automatisch. Eine gesonderte Antragstellung ist somit nicht erforderlich. Gezahlt wird an Hartz IV-Empfänger mit schulpflichtigen Kindern und Bezieher des Kinderzuschlags. Rein rechtlich gesehen sind die Kinder selbst bezugsberechtigt, nicht ihre Eltern. 

Der Betrag liegt bei pauschal 156 Euro pro Schuljahr. Er wird einmal jährlich gemeinsam mit der August-Zahlung des ALG II (Hartz IV) beziehungsweise dem Kinderzuschlag ausgezahlt. In einigen Teilen des Landes ist auch eine zweigeteilte Auszahlung im August für das erste Halbjahr und im Februar für das zweite Halbjahr möglich.

Anspruch auf Kinderzuschlag

Sie wissen nicht, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben? Mit dem KiZ-Lotsen der Arbeitsagentur können Sie dies ganz leicht herausfinden. Da es bei den Voraussetzungen in den letzten Jahren einige Änderungen gab, lohnt sich eine erneute Prüfung auf jeden Fall. Den Kinderzuschlag können Sie dann einfach online beantragen.

Bestehen weitere Voraussetzungen?

Das Kind darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss im selben Haushalt wie die Eltern leben und an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule unterrichtet werden. Schüler an Privatschulen können ebenfalls Schulgeld erhalten, sofern die Schule staatlich anerkannt ist. Der Anspruch auf Ausbildungsvergütung und das Schulstarterpaket schließen sich dagegen aus.

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