Flachland-Rodeln: Schlitten am Auto - erlaubt oder nicht?
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Flachland-Rodeln: Schlitten am Auto - erlaubt oder nicht?

Mit dem Schlitten hinter dem Auto her – für viele ein Riesenspaß. Gern werden auch mehrere Schlitten als Kolonne hintereinander gebunden. Aber ist Schlittenziehen auf der Straße überhaupt erlaubt? Die Antwort erfahren Sie hier.

Kein Abhang in der Nähe – also mit dem Auto Schlitten ziehen?

Es hat geschneit – also schnell den Schlitten aus dem Keller geholt und ab nach draußen. Vor allem Kinder lieben es, zu rodeln. Was aber, wenn gerade kein Abhang in der Nähe ist und niemand Lust hat, den Schlitten stundenlang per Hand zu ziehen? Manch einer macht es so: Einfach den Schlitten am Auto festbinden und dann ab auf die verschneite Straße. Ein Riesenspaß, und wenn man aufpasst, kann ja auch nichts passieren – so denken zumindest einige. Aber stimmt das? Und ist das Schlitten ziehen mit dem Auto nicht verboten?

Schlitten ziehen: Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt klar: Schlitten dürfen auf einer öffentlichen Straße generell nicht fahren. Wie in §24 zu lesen ist, sind Rodelschlitten „nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr (…) gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend“.

Das heißt, dass Schlitten auf den Bürgersteig gehören, genauso wie Skier oder Snowboards. Sie sind keine Fahrzeuge – wie für Fußgänger gilt daher auch für diese Fortbewegungsmittel Gehwegpflicht. Dort, wo es keinen Bürgersteig gibt, ist der Fahrbahnrand zu nutzend. Entsprechend ist auf öffentlichen Straßen der Schlitten hinter dem Auto ausdrücklich verboten.

Schlitten ziehen am Auto: Saftige Strafen drohen

Wer sich dennoch an einer Schlittentour mit Auto beteiligt ist, riskiert ein Verwarnungsgeld oder – je nach Situation – auch ein Bußgeld. Sogar Punkte in Flensburg kann eine solche Aktion nach sich ziehen. Falls unter 18-Jährige beteiligt sind, droht den Eltern eine Strafe wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

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Schlittenfahren ist vor allem bei Kindern eine beliebte Aktivität im Winter.

Schlitten ziehen mit dem Auto: Unfallgefahr nicht verkennen

Auf Privatwegen oder -gelände dürfen Sie theoretisch den Schlitten mit dem Auto ziehen. Allerdings ist die Aktion auch hier mit hoher Unfallgefahr verbunden – egal, wie aufmerksam sich die Beteiligten wähnen.

Gerade, wenn mehrere Schlitten hintereinander gebunden sind und jemand herunterstürzt, ist es für den Autofahrer nicht möglich, auf schneeverschneiter Fahrbahn rechtzeitig zu bremsen. Schnell wird der Gestürzte von den anderen Schlitten angefahren, im schlimmsten Fall kommt es zu einer großen Karambolage. Auch eine unvorhersehbare Beschleunigung der Schlitten auf schneeverschneiter oder vereister Fahrbahn kann in einem Unfall enden.

Für einen herbeigeführten Unfall haftet derjenige, der den Unfall verursacht hat - dies gilt vor allem dann, wenn mindestens eine Teilschuld vorliegt und die Person grob fahrlässig gehandelt hat. Zudem haften Eltern immer für Ihre Kinder. Letztendlich entscheiden Gerichte über den Einzelfall. 
Grundsätzlich sollten Sie immer stark befahrene Pisten beim Schlittenfahren meiden - zu hoch ist die Kollisionsgefahr mit anderen Menschen. Wenn Sie Schlittenfahren gehen sollten Sie zudem immer auf einen stabilen, gut lenkbaren Schlitten achten und auch entsprechend Schutzkleidung wie Helme heranziehen.
Schneeschuhwandern ist kein Spaziergang. Das sollten Sie sich in jedem Fall überlegen, vor allem wenn Sie mit Ihren Kindern losziehen möchten. Dennoch können Sie unter den richtigen Sicherheitsvorkehrungen auch Ihre Kinder zum Schneeschuhwandern mitnehmen. Die Wege sollten in diesem Fall selbstverständlich für die Kapazitäten eines Kindes angemessen sein. Alle Sicherheitsvorkehrungen sollten bei der Anwesenheit von Kindern besonders stark  beachtet werden. 
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