Wer bezahlt den Rettungshubschrauber?
Wichtiger Unterschied bei der Kostenübernahme: Bergung oder Rettung?
Ob die Kosten für den Hubschraubereinsatz von der Krankenkasse übernommen werden, hängt ganz entscheidend davon ab, warum die Flugrettung angefordert wurde.
Bergung
Es besteht keine akute Gefahr für den Wintersportler, aber das Gelände ist zu unwegsam, um auf anderem Wege als aus der Luft zu der Person zu gelangen. Dabei muss es gar nicht unbedingt ein Skiunfall sein, der den Helikoptereinsatz auslöst. Auch die Suche nach verirrten Schneewanderern oder Lawinenopfern gilt als Bergung – und produziert enorme Kosten, auf denen die Geborgenen sitzen bleiben, wenn sie keine passende Zusatzversicherung haben.
Rettung
Der Transport auf dem Landweg würde den Verunfallten in Gefahr bringen – entweder, weil er zu lange dauern würde oder weil er nicht sicher genug ist. Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung birgt ein Transport mit dem Rettungsschlitten über die holprige Piste zum Beispiel ein zu großes Risiko.
Deutschland: Wann zahlt die Krankenkasse?
Zentraler Punkt für die Krankenkasse: Der Transport muss gerechtfertigt sein, weil der Patient ärztliche Hilfe benötigt. Das muss nicht im Krankenhaus sein, sondern kann auch beim Arzt im nächsten Dorf passieren.
Rettungseinsätze übernimmt die Krankenkasse deshalb für gewöhnlich. Bei Bergungen hängt die Krankenkassenbeteiligung unter anderem vom Schwierigkeitsgrad der Aktion. Nach einem Skiunfall sind die Grenzen zwischen Bergung und Rettung mitunter unscharf, denn auf der Piste lässt sich oft kaum erkennen, wie schwer die Person verletzt ist. Die Entscheidung für oder gegen den Hubschraubereinsatz liegt dann im Ermessen der Pistenretter.
EU-Ausland: Gesetzliche Krankenkassen zahlen – aber weniger
Sie haben zwar nach dem Skiunfall Anspruch auf Versorgung im EU-Ausland. Aber die gesetzlichen deutschen Krankenkassen übernehmen nur die Leistungen, die auch ein gesetzlich versicherter Einheimischer von seiner Krankenversicherung erhalten würde. Für die beliebten Alpenländer bedeutet das:
- Österreich: Die Kasse bezahlt eine Pauschale von rund 850 Euro – und das nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen.
- Schweiz: Bis zu 5.000 Schweizer Franken (ca. 4.380 Euro) steuert die Kasse bei.
Sinnvolle Zusatzversicherungen für Wintersportler
Um nach einem Pistenunfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, lohnt sich für Wintersportler ein zusätzlicher Versicherungsschutz. Nützlich sind dabei vor allem:
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Unfallkrankenversicherung
Prüfen Sie vor dem Abschluss, welcher Leistungsumfang Ihnen im Falle eines Hubschraubereinsatzes zusteht.
Tipp: Wenn Sie Mitglied in einem Alpen- oder Bergsportverein sind, sind Sie häufig über die Mitgliedschaft gegen teure Rettungskosten abgesichert.