Energieausweis erstellen: Tipps zu Ausstellern, Kosten und Co.
Gebäudeenergiehausweis: Wer braucht einen Energieausweis?
Seit 2009 ist der Energieausweis oder Energiepass wie er auch genannt wird in Deutschland für alle Wohngebäude und auch Gewerbegebäude Pflicht. Die Besitzer:innen müssen diesen schon bei einer Besichtigung potenziellen Käufern oder Mietern vorlegen. Nach Vertragsabschluss ist der Energieausweis an die Mieter:innen bzw. Käufer:innen zu übergeben. Die Vorgaben, welche energetischen Anforderungen ein Gebäude erfüllen muss, wird über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV), welches 2020 durch das GEG abgelöst wurde.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energiepass erstellen können Hochschulabsolvent:innen der einschlägigen Berufe wie Architekt:innen, Bauingenieur:innen, Bauphysiker:innen, aber auch Maschinenbauer:innen oder Elektrotechniker:innen. Für Nichtwohngebäude, also Gewebegebäude oder öffentliche Gebäude sind ausschließlich diese Berufsgruppen ausstellungsberechtigt. Bei Wohngebäuden kann der Energieausweis auch durch Bautechniker:innen, Handwerksmeister:innen aus den bautechnischen Berufen oder auch Handwerker:innen ausgestellt werden, die diese Berufe ohne Meisterausbildung selbstständig ausüben dürfen. Darüber hinaus können Energieberater:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation ebenfalls Energieausweise ausstellen. Die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme listet qualifizierte, geprüfte Energieberater auf.
Was für Energieausweise gibt es?
Es gibt zwei unterschiedliche Herangehensweisen an die Ausstellung eines Energieausweises: Die Berechnung wird entweder auf Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) angestellt. Für Bestandsgebäude, die schon auf Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden, kann die Ausstellung des Energieausweises nach dem Energieverbrauch erfolgen. Für ältere Bestandsgebäude dir noch nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden und Neubauten ist die Erstellung nach Energiebedarf verpflichtend.
Energiepass auf Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)
Für den Gebäudeenergieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) braucht der Aussteller Daten zum Energieverbrauch von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren. Bei Wohngebäuden ist es schon ausreichend, den Energieverbrauch für zentrale Warmwasserbereitung und Heizung durch entsprechende Abrechnungen nachzuweisen. Für Nichtwohngebäude ist der zusätzliche Bedarf für Beleuchtung, Kühlung und Lüftung anzugeben. Die Abrechnungsperiode ist hierbei unerheblich. Es kann das Kalenderjahr ebenso zugrunde gelegt werden wie ein abweichender Zeitraum etwa von August bis Ende Juli nächsten Jahres. Die Daten werden vom Aussteller des Energieverbrauchsausweises auf Plausibilität geprüft und witterungsbereinigt auf die Nutzfläche des Hauses umgerechnet. Die Angabe im Energieausweis erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a). Diese Art des Energieausweises wird auch Verbrauchsausweis genannt.
Energiepass auf Grundlage des Energiebedarfs (Bedarfsausweis)
Der Gebäudeenergieausweis, der aufgrund des Energiebedarfs (Bedarfsausweis) ausgestellt wird, ist in der Erstellung wesentlich aufwändiger. Dafür ist dieser auch Energiebedarfsausweis genannte Energiepass aber auch wesentlich aussagekräftiger. Hierbei wird der Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt, indem eine große Menge an Daten in ein Berechnungsverfahren einfließen. Diese Daten werden nach einer Checkliste ermittelt, die im Rahmen einer Gebäudebegehung abgearbeitet wird. So wird etwa die Dämmleistung der Gebäudehülle bewertet, im Einzelnen die Ausführung der Außenwände, der Bodenplatte, die Dachdämmung, sowie der energetische Standard von Fenstern und Türen. Des Weiteren fließt die Energieeffizienz der Heizungsanlage in die Bewertung ein, ob eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorhanden ist und weitere technische Einzelheiten dieser Anlagen. Auch Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie, sei es zur Wärmegewinnung oder zur Stromerzeugung, fließen in diese Bewertung mit ein.
Kosten für das Erstellen eines Energieausweises
Die unterschiedliche Art der Erstellung macht schon klar, dass die Kosten für einen Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis sehr unterschiedlich ausfallen:
Kosten des Verbrauchsausweises
Der Verbrauchsausweis kann allein auf Grundlage der Energieabrechnungen für Heizung und Warmwasser erstellt werden. Der Aussteller muss dazu nicht das Gebäude aufsuchen, sondern kann die Plausibilitätsprüfung sowie die Berechnung im Büro durchführen. Für ein Einfamilienhaus fallen dafür Kosten im Bereich von 50 bis 120 Euro an. Bei Mehrfamilienhäusern kann er um die 250 Euro kosten.
Kosten des Bedarfsausweises
Ungleich teurer ist das Erstellen eines Gebäudeenergieausweises als Bedarfsausweis. Zur Aufnahme der Daten für einen solchen Ausweis muss der Aussteller das Haus begehen, und die oben genannten Daten aufnehmen oder aus Bauplänen erheben. Anschließend sind die Daten in entsprechender Form und Gewichtung in ein System zur Erstellung eines Energieausweises einzugeben. Das alles ist wesentlich zeitaufwändiger als eine Ermittlung nach Verbrauchsdaten. Deshalb kostet ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus zwischen 300 und 500 Euro. Bei Neubauten liegen die Daten dem Planer in den Planungsunterlagen vor. Die Erstellung des Gebäudeenergieausweises wird heute als Teil der Planung mitgeliefert, spezielle Kosten dafür werden auch schon im Angebot ausgewiesen.
Endenergieverbrauch als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen
Die Richtgröße, die den Energieverbrauch von Häusern nach der Einordnung im Energieausweis vergleichbar macht, ist der sogenannte Endenergieverbrauch, der getrennt nach Wärme und Stromverbrauch (verpflichtend für Gewerbeimmobilien) angegeben wird. Die Werte werden im Energiepass mit Hilfe einer Farbskala verdeutlicht. Er wird für beide Werte in kWh/(m²a) angegeben und liegt dann im Verhältnis zu einem Vergleichswert für diese Gebäudekategorie im grünen oder roten Bereich. Der Wert des Endenergieverbrauchs ist verpflichtend in Immobilienanzeigen anzugeben.