Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen: Ist sie notwendig?
© Roman Milert/ Hermera/Thinkstock
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Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen: Ist sie notwendig?

Dichte Abwasserleitungen sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Oft besteht jedoch bei älteren Gebäuden ein erhöhter Sanierungsbedarf. Mit einer Dichtheitsprüfung, die in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist, können Schäden an der Abwasserleitung erkannt werden.
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Abwasserleitungen in Privathaushalten

Als Hausbesitzer macht man sich selten Gedanken über Abwasser und dessen Entsorgung. Höchstens die jährliche Abwassergebühr bringt dieses Thema kurzzeitig ins Bewusstsein. Anders als bei der öffentlichen Kanalisation, deren Betrieb in der Regel durch die Kommunen organisiert wird und für deren Benutzung die privaten Haushalte eine Abwassergebühr entrichten, liegt die Verantwortung für private Abwasserleitung beim Hausbesitzer. Zum Schutz der Umwelt, des Grundwassers und auch von Flora und Fauna ist eine funktionierende Abwasserbeseitigung unerlässlich. Ein wichtiger Teil dieser Infrastruktur sind die Grundleitungen und Anschlusskanäle auf privaten Grundstücken. Um diese scheint es allerdings nicht allzu gut bestellt zu sein. Verschiedene deutsche Städte machen unter anderem auf ihren Webseiten darauf aufmerksam, dass viele veraltete Abwasserleitungen defekt oder beschädigt sind und dringend eine Dichtheitsprüfung nötig hätten. In der Hansestadt Hamburg sind es zum Beispiel sogar zwischen 30 und 50 Prozent der privaten Abwasserleitungen.

In Deutschland sind weit über 90 % der Haushalte an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Der Hausanschluss ist die Verbindungsstelle zwischen den Abwasserleitungen innerhalb des Privatgrundstücks und der öffentlichen Kanalisation. Die einzelnen Abwasserleitungen eines Hauses vereinigen sich auf dem Grundstück in einem frostgeschützten Hauptkanal und führen zur Kanalisation. Durch einen Kontrollschacht ist die Möglichkeit gegeben, die Abwasserleitung ohne Bauarbeiten zu prüfen und zu reinigen. Das häusliche Abwasser und zu großen Teilen auch der Regenwetterabfluss werden in der Kanalisation gesammelt und in Kläranlagen geleitet. Zur Ausführung eines Hausanschlusses muss bei Neubauten ein Antrag bei den zuständigen Versorgungsunternehmen gestellt werden. Die Arbeiten werden dann entweder von den Stadtwerken oder einem dazu beauftragten Unternehmen ausgeführt.

Dichtheitsprüfung: Warum?

Einige Hausbesitzer in Bundesländern, die keine Dichtheitsprüfung vorschreiben, werden sich fragen, warum sie in eine Kontrolle ihrer Abwasserleitungen investieren sollten. Aber neben gesetzlichen Vorschriften gibt es noch viele andere Gründe, die private Abwasserleitung einer Dichtheitsprüfung unterziehen zu lassen.

Die alarmierenden Ergebnisse aus verschiedenen Untersuchungsgebieten in Deutschland, wonach etwa 40 % der privaten Abwasserleitungen undicht sind, bedeuten nicht nur für die Umwelt eine reale Gefahr. Abwasser enthält Chemikalien, Keime und andere Schadstoffe, die in den Boden und das Grundwasser gelangen können, was bei der Trinkwassergewinnung aus Grundwasser zu einer großen Gefahr für die Menschen werden kann.

Eine weitere Gefahr ist das Ausspülen von Boden durch undichte Leitungen, was zum Absacken des Bodens führen kann. Letztlich kann es nach dem deutschen Umweltstrafrecht für den Hausbesitzer zu Rechtsfolgen kommen, wenn durch undichte Kanäle Abwasser ins Grundwasser gelangt.

Die Liste möglicher Schäden am heimischen Abwassersystem ist lang. Rohrbrüche und Risse, undichte oder verrottete Rohrverbindungen und Wurzeleinwüchse sind nur einige Ursachen für Verunreinigungen des Bodens durch Abwässer. Während beim öffentlichen Kanalnetz regelmäßige Kontrollen und Sanierungsarbeiten der Standard sind, wird dies bei privaten Abwasserleitungen erst langsam die Regel.

Mit einer fachgerechten Dichtheitsprüfung durch zugelassene Sachverständige können Schäden lokalisiert werden, bevor sich undichte Stellen vergrößern und noch mehr schädliches Abwasser in die Umwelt gelangt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune nach einer Liste sachkundiger Personen, die die Dichtheitsprüfung durchführen können. Sachverständige Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie auch unter diesem Artikel.

Methoden: Druckmessung oder Kamera-Inspektion

Grundlage für die Prüfung neuer oder wesentlich veränderter Abwasserleitungen sind die Regeln für den Kanalbau nach DIN EN 1610. Die Durchführung der Arbeiten erfordert großen Sachverstand und professionelle Gerätschaften. Geprüft werden bei einer Dichtheitsprüfung alle Schmutzwasser führenden Abwasserleitungen, die im Erdreich des Grundstücks verlegt sind.

Regenwasserleitungen, bei denen sichergestellt ist, dass kein Fremdwasser in die Kanalisation gelangt, sind von der Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung ausgenommen. Zur Prüfung eines Kanalabschnitts werden alle Öffnungen verschlossen und anschließend mit Druckluft oder Wasser unter Druck gesetzt. In diesem geschlossenen System wird nun der Druckverlust gemessen, was Aufschluss über die Dichtigkeit gibt. Diese muss innerhalb bestimmter Toleranzwerte liegen.

Eine weitere Methode ist die optische Kanalinspektion. Mithilfe eines speziellen Kamerasystems wird der Kanal befahren und abgefilmt, um mögliche Schäden zu entdecken und zu dokumentieren. Bevor diese Untersuchung durchgeführt werden kann, muss der Kanal gereinigt werden, damit Schäden wie Haarrisse nicht durch Ablagerungen verdeckt sind.

Gesetzliche Regelungen zur Selbstkontrolle

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vereinheitlichte im Jahr 2000 die Wasserpolitik innerhalb der Europäischen Union. Auf Bundesebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz, das im Jahr 2002 an die EU-Richtlinie angepasst wurde, den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Die Bundesländer dürfen in einigen Bereichen von den Regelungen abweichen und nur dort, wo das WHG konkrete Regelungen enthält, wird bisheriges Länderrecht verdrängt.

“Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.” (§ 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG))

In den konkreten Regelungen gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Nicht alle Länder haben Selbstüberwachungs- und Eigenkontrollverordnungen für private Abwasseranlagen erlassen. 

In Bayern gibt es ebenfalls Fristen für die Dichtheitsprüfung. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen haben in ihren Selbstüberwachungsverordnungen keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung festgeschrieben. In den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gibt es keine Selbstüberwachungs- bzw. Eigenkontrollverordnung. Auch Nordrhein-Westfalen hat Anfang 2020 die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen weitgehend abgeschafft.

In Berlin laufen die Verhandlungen über entsprechende Regelungen. In Hessen laufen die Verhandlungen zur bestehenden Abwassereigenkontrollverordnung. Solange gilt diese als ausgesetzt. Aber auch in Bundesländern, in denen die Eigenkontrolle und die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen nicht geregelt sind, gilt nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dass die Grundstückseigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasseranlagen zu sorgen haben.

Zusammenfassende Informationen

  • Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasseranlagen zu sorgen.
  • Untersuchungen gehen von ca. 40 % undichten privaten Abwasserleitungen aus.
  • Manche Bundesländer schreiben eine Dichtheitsprüfung vor
  • Eine Dichtheitsprüfung kann ohne Baumaßnahmen durchgeführt werden.
  • Eine Prüfung wird durch Sachkundige durchgeführt.
  • Insgesamt überwiegt der ökologische und ökonomische Nutzen deutlich gegenüber den relativ geringen Kosten einer Dichtheitsprüfung.
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SB
Sarah Berger
Autor/-in
Sarahs Begeisterung in Sachen Heimwerken zeigten sich schon früh. Bis heute gibt Sie ihr Wissen, ob im Garten oder im Haus, an ihre Leser weiter.
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