Blitzschutz am Haus installieren: Was Sie wissen müssen
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Blitzschutz am Haus installieren: Was Sie wissen müssen

Wer sein Eigenheim vor Wind und Wetter schützen möchte, sollte in einen Blitzschutz investieren. Woraus der sogenannte Blitzableiter besteht und warum Sie mit der Installation unbedingt einen Fachmann beauftragen sollten, erfahren Sie hier.

Empfehlenswert für Wohngebäude: Innerer und äußerer Blitzschutz

Benjamin Franklin hat den Blitz 1752 als reine elektrische Energie entlarvt, bereits 1754 wurde in Europa der erste Blitzableiter errichtet und seitdem ist bekannt: Der Blitz eines Gewitters kann auf diese Weise gefahrlos in das Erdreich geleitet werden. Schon während des Hausbaus ist die Einbeziehung eines Blitzschutzsystems sinnvoll, eine Nachrüstung ist teurer. Bei einem Blitzschaden zahlt die Versicherung in der Regel nur, wenn ein Blitzschutzsystem installiert wurde.

Für die optimale Gebäudesicherheit: Der äußere Blitzschutz

Unterschieden wird zwischen innerem und äußerem Blitzschutz, der nur so in dieser Kombination auch wirkungsvoll ist. Darauf weist Dipl.-Ing. Jürgen Wettingfeld, Experte für den Blitzschutz an Gebäuden und Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf hin.

Für den maximalen Schutz vor einem folgeschweren und kostspieligen Blitzeinschlag sind die Vorschriften und Richtlinien zur Errichtung des inneren und äußeren Blitzschutzes einzuhalten. Die Planung und Errichtung des äußeren Blitzschutzes ist eine Aufgabe für den Dachdecker, des inneren Blitzschutzes für den Elektriker. In jedem Fall aber beachten: Wenn es um die Installation geht, sollte der Laie die Finger davon lassen und sich an einen entsprechenden Fachbetrieb wenden!

Der äußere Blitzschutz setzt sich zusammen aus:

  • Blitzableiter bzw. Fangeinrichtung,
  • der Ableitungseinrichtung und
  • der Erdungsanlage.

Der Blitzableiter ist für den Schutz nicht ausreichend, wenn er nicht mit einer passenden Ableitungseinrichtung und Erdungsanlage verbunden ist. Die Fangeinrichtung besteht aus Metalldrähten oder -stangen, die – wie der Name schon sagt – den Blitz “fangen” sollen. Die möglichen Einschlagstellen kann der Fachmann schon bei der Planung berechnen. Der Blitz wird durch die Ableitungseinrichtung und Erdungsanlage an der Fassade in das Erdreich geführt. Eine regelmäßige Wartung sorgt für langfristigen Schutz.

Für Ihre Sicherheit: Der innere Blitzschutz

Zusätzlich müssen die technischen Geräte im Gebäudeinneren geschützt und Kabelbrände durch Überspannung vermieden werden. Schlägt der Blitz in der näheren Umgebung ein, kann es andernfalls trotz vorhandener äußerer Blitzschutzabsicherung zu gravierenden Schäden kommen – anstelle der üblichen 230 Volt entstehen durch einen Blitzanschlag kurzzeitig Spannungen von mehreren Tausend Volt. Der innere Blitzschutz setzt sich aus zwei Komponenten zusammen,

  • aus Überspannungsableiter und
  • dem Blitzschutz-Potenzialausgleich.

Mithilfe dieser Komponenten vermeiden Sie Blitzüberschläge, metallische Geräte werden mit geerdeten Teilen verbunden. Auch ein Blitz, der in ein bis zwei Kilometern Entfernung einschlägt, kann unter Umständen zu Überspannungsschäden führen. Der innere Blitzschutz ist aus diesem Grund ratsam und wird vom Fachmann installiert. Dieser unterscheidet den dreistufigen Schutz in Grobschutz, Mittelschutz und Feinschutz. Dabei handelt es sich um Sicherungen am Hausverteiler, den einzelnen Unterverteilern und den Steckdosen.

Wann ist der Blitzableiter vorgeschrieben?

Grundsätzlich ist Blitzschutz keine Pflicht, aber sinnvoll und empfehlenswert. Vorgeschrieben ist der Blitzschutz hingegen bei Wohngebäuden mit einer Höhe von mehr als 20 Metern sowie an öffentlichen Gebäuden. Da die Versicherung in den meisten Fällen die Schäden eines Gewitters nur bei Vorhandensein des Blitzschutzsystems begleicht, lohnt sich die Investition in jedem Fall. Überspannungsschäden werden jedoch nur dann ersetzt, wenn der Blitz direkt in das Gebäude beziehungsweise Grundstück eingeschlagen ist. Für die Absicherung gegen anderweitige Überspannungsschäden ist mit der Versicherung eine Überspannungsklausel zu vereinbaren.

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Wolfgang Ellermann
Autor/-in
Als leidenschaftlicher Hobby Gärtner setzt sich Wolfgang Ellermann auch in seinen Artikeln mit den täglichen Fragen rund um den Garten auseinander. Ebenfalls ist er begeisterter Angler und Hobby-Läufer.
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