4 Tipps gegen Abzocke: So verhindern Sie Pfusch am Bau
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4 Tipps gegen Abzocke: So verhindern Sie Pfusch am Bau

Der Traum vom Eigenheim ist schnell geplatzt, wenn Sie im Nachhinein Pfusch am Bau entdecken. Mit ausführlicher Planung und gründlicher Recherche können Sie einer solchen Abzocke weitestgehend vorbeugen.

1. Pfusch am Bau? Nicht mit seriösem Bauunternehmen

Wer Pfusch am Bau vermeiden will, sollte viel Zeit und Geduld in die Suche nach einer seriösen Baufirma investieren. Lassen Sie sich nicht von schönen Prospekten blenden, sondern stellen Sie Nachforschungen an, wie zufrieden andere Bauherren mit dem Unternehmen Ihrer Wahl sind. Sollte die Baufirma Sie zu hohen Vorauszahlungen auffordern oder eine sogenannte Erfüllungsbürgschaft durch ihre Bank verweigern, werden Sie stutzig! Die Erfüllungsbürgschaft stellt sicher, dass die Bank der Baufirma Ihnen Ihr Geld wieder auszahlt, falls der Vertrag nicht erfüllt wird. Bevor Sie einen Bauvertrag unterschreiben, lassen Sie ihn am besten von einem Anwalt für Baurecht prüfen.

2. Richtige Planung gegen Abzocke

Je detaillierter die Baubeschreibung im Vertrag ausgeführt wird, desto besser können Sie sich vor Abzocke schützen, wenn Sie Ihr Haus planen. Sollte es doch zu Pfusch am Bau kommen, haben Sie in diesem Fall einen stichhaltigen Beweis in der Hand, was eigentlich verabredet war. In der Planung ist idealerweise auch vermerkt, welche Materialien zum Bauen verwendet werden. Auf diese Weise lässt sich die Qualität der Baustoffe vorher überprüfen.

3. Ein Sachverständiger spart Ärger

Eine seriöse Baufirma wird überdies kein Problem damit haben, wenn Sie sich Unterstützung von einem Sachverständigen holen, der die Baufortschritte überwacht. Er kann Pfusch am Bau frühzeitig erkennen, sodass sich eventuelle Fehler noch beheben lassen und Schlimmeres verhindert wird. Der Sachverständige macht das Bauvorhaben zwar teurer, aber auch sicherer.

4. Mängelprotokoll bei Bauabnahme

Nun ist es soweit, es kommt zur Bauabnahme. Gehen Sie gemeinsam mit dem Bauträger alles durch und protokollieren Sie eventuelle Mängel. Unterschreibt der Bauträger das Mängelprotokoll, zeigt er sich damit einverstanden, die Fehler zu beseitigen. Setzen Sie dafür schriftlich eine angemessene Frist fest. Ohne Mängelprotokoll stehen Sie später in der Beweispflicht, falls Sie erst nach der Abnahme Pfusch am Bau feststellen. Noch sicherer fahren Sie, wenn Sie für die Bauabnahme einen Gutachter heranziehen, der eventuell Mängel bemerkt, die Ihnen entgangen wären.

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Franziska Studtfeld
Autor/-in
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