Die Reiserücktrittsversicherung – das bringt sie
Reiserücktrittsversicherung für alle Fälle
Wenn ungeplante Ereignisse den Antritt einer gebuchten Reise verhindern, zahlt sich eine Reiserücktrittsversicherung aus. Sie übernimmt die Kosten, die im Falle einer Stornierung vom Reiseveranstalter einbehalten werden.
Diese Kosten sind häufig nach dem Zeitpunkt der Reise-Annullierung gestaffelt. Je dichter am Abreisetermin der Hinderungsgrund eintritt, desto höher werden die Stornogebühren. Kurz vor der Reise betragen sie fast immer 100 Prozent. Wer nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, ist mit einer Reiserücktrittsversicherung daher gut beraten.
Abgesicherte Risiken: Krankheit
Zu den üblichen Gründen, in denen eine Reiserücktrittsversicherung greift, gehören unvorhersehbare Ereignisse wie eine plötzlich auftretende Krankheit. Es muss sich jedoch um eine Erkrankung handeln, die den Antritt der Reise aus medizinischen Gründen tatsächlich verhindert. Ein leichtes Unwohlsein wird hier kaum akzeptiert werden.
Bei akut auftretenden Problemen mit Implantaten und Prothesen sowie bei einer gravierenden Impfunverträglichkeit greift die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls. Abgesichert ist meist auch der Eintritt eines Unfalls, dessen Folgen einen Reiseantritt unmöglich machen.
Schwangerschaft: Nur Komplikationen durch Reiserücktrittsversicherung abgesichert
War zum Buchungszeitpunkt noch keine Schwangerschaft bekannt, stellt sich aber vor Reiseantritt heraus, wird das üblicherweise ebenfalls als Rücktrittsgrund akzeptiert. Bei bereits bestehenden Schwangerschaften gehören nur Komplikationen zu den abgesicherten Risiken durch eine Reiserücktrittversicherung.
Allein die Sorge vor Überlastung auf einer Reise genügt nicht, um den Urlaub abzusagen. Jeder Stornierungsgrund muss der Versicherung durch ein ärztliches Attest oder den Nachweis des Gynäkologen über die Feststellung der Schwangerschaftswoche nachgewiesen werden.
Stornierung der Reise nach Kündigung
Plötzliche Arbeitslosigkeit, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht absehbar war, gehört neben den medizinischen Gründen ebenfalls zum Leistungsumfang der meisten Reiserücktrittsversicherungen. Dennoch gilt: Gründlich lesen, damit die Punkte auch sicher abgedeckt sind, die einem persönlich wichtig sind.
Kommt es unvorhersehbar zu einer Urlaubssperre, zum Beispiel durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung, den Wechsel des Arbeitsplatzes oder einen überraschenden Großauftrag, muss dem Versicherer eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Sind die Dokumente in Ordnung, wird der Versicherer die Kosten wie vereinbart erstatten.
Einbruch und Naturgewalten: Reiserücktrittsversicherungen vergleichen
Als Grund für einen Reiserücktritt gelten weiterhin sogenannte Elementarschäden am Eigentum, die durch Blitzeinschlag, Hochwasser, Brand, Erdbeben und Sturm entstehen.
Wer vor Reiseantritt Opfer eines Einbruchs wird, erhält die Stornierungskosten ebenfalls erstattet. Auch die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung im Reisezeitraum sowie die Vorladung als Zeuge vor Gericht sind von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
Generell ist es ratsam, verschiedene Versicherer zu vergleichen und zu schauen, welches Leistungsspektrum die Reiserücktrittsversicherung abdeckt und wann welche Kosten übernommen werden. Damit es im Bedarfsfall kein böses Erwachen gibt.