Alleinerziehend: 5 wichtige Hilfsangebote
1. Alleinerziehend: Hilfe bei der Kinderbetreuung
Alleinerziehende haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Zudem werden Betreuungsplätze bevorzugt an Eltern vermittelt, die alleinerziehend sind. Weitere Informationen sowie Anträge zum Thema Kinderbetreuung entnehmen Sie dem Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums.
2. Alleinerziehende & Hilfe: Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, übernimmt die Erziehung und Pflege, der andere muss sich finanziell beteiligen. Ist dies nicht der Fall, können Sie für eine gewisse Zeit auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss zurückgreifen. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Unterhalt: Dies kann beispielsweise nachehelicher Unterhalt sein oder Betreuungsunterhalt, falls Sie nicht verheiratet waren.
3. Alleinerziehend: Hilfe und Entlastung durch steuerliche Regelungen
Wenn Sie alleinerziehend sind, haben Sie Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Hier steht Ihnen in der Regel ein sogenannter Kinderfreibetrag von 2730 Euro zu. Weiterhin steht Ihnen neben dem hälftigen Kinderfreibetrag ein Entlastungsbetrag für Erziehung, Ausbildung und Betreuung in Höhe von 1464 Euro zu.
Achten Sie hierbei darauf, dass Sie in der Steuerklasse II sind – diese eignet sich für Alleinerziehende. Zusätzlich können Sie einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen.
4. Alleinerziehend: Hilfe bei ALG II: Erhöhter Satz für Alleinerziehende
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt, haben Sie als Alleinerziehender möglicherweise Anspruch auf einen Zuschlag zur Regelleistung. Die Höhe der finanziellen Hilfe richtet sich nach Alter und Zahl Ihrer Kinder. Weiterführende Informationen zur Hilfe erhalten Sie in der örtlichen Dienststelle der Agentur für Arbeit. Achtung: Wenn Sie sowohl Elterngeld als auch Sozialleistungen wie Hartz 4 beziehen, gilt das Elterngeld als Einkommen. Folglich können Ihnen Leistungen aufgrund des Elterngeldes gekürzt werden.
5. Alleinerziehend: Hilfe, Beratungsangebote & Austausch für Eltern
Zusätzlich gibt es für Sie als Hilfe ein breites Spektrum an Beratungsangeboten, wenn Sie alleinerziehend sind. Die örtlichen Jugendämter stehen beispielsweise zur Verfügung. Beratung, Unterstützung und Informationen erhalten Sie außerdem bei unterschiedlichen Vereinen und Verbänden, beispielsweise dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) oder dem Verband berufstätiger Mütter. Auch in Online-Foren sowie in selbstorganisierten Gruppen Ihres Wohnorts können Sie sich mit anderen Alleinerziehenden austauschen.