Alleinerziehend: 5 wichtige Hilfsangebote
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Alleinerziehend: 5 wichtige Hilfsangebote

Kindergarten, Job, Hektik: Wer alleinerziehend ist, hat im Alltag mit vielen Herausforderungen zu kämpfen. Verschiedene Einrichtungen und Organe bieten daher Programme zur Unterstützung von Single-Müttern und -Vätern an. Informationen zu fünf wichtigen Hilfsangeboten finden Sie im Folgenden.

1. Alleinerziehend: Hilfe bei der Kinderbetreuung

Alleinerziehende haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Zudem werden Betreuungsplätze bevorzugt an Eltern vermittelt, die alleinerziehend sind. Weitere Informationen sowie Anträge zum Thema Kinderbetreuung entnehmen Sie dem Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums.

2. Alleinerziehende & Hilfe: Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, übernimmt die Erziehung und Pflege, der andere muss sich finanziell beteiligen. Ist dies nicht der Fall, können Sie für eine gewisse Zeit auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss zurückgreifen. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Unterhalt: Dies kann beispielsweise nachehelicher Unterhalt sein oder Betreuungsunterhalt, falls Sie nicht verheiratet waren.

3. Alleinerziehend: Hilfe und Entlastung durch steuerliche Regelungen

Wenn Sie alleinerziehend sind, haben Sie Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Hier steht Ihnen in der Regel ein sogenannter Kinderfreibetrag von 2730 Euro zu. Weiterhin steht Ihnen neben dem hälftigen Kinderfreibetrag ein Entlastungsbetrag für Erziehung, Ausbildung und Betreuung in Höhe von 1464 Euro zu.

Achten Sie hierbei darauf, dass Sie in der Steuerklasse II sind – diese eignet sich für Alleinerziehende. Zusätzlich können Sie einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen.

Was ist der Trennungsunterhalt?

Sind die Eheleute noch nicht geschieden, aber bereits getrennt, gilt die Pflicht zum Trennungsunterhalt. Dieser soll gewährleisten, dass beide (Noch-)Ehepartner finanziell abgesichert sind. Zur Höhe des Anspruchs auf Trennungsunterhalt sollten Sie sich bestenfalls bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen.

4. Alleinerziehend: Hilfe bei ALG II: Erhöhter Satz für Alleinerziehende

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt, haben Sie als Alleinerziehender möglicherweise Anspruch auf einen Zuschlag zur Regelleistung. Die Höhe der finanziellen Hilfe richtet sich nach Alter und Zahl Ihrer Kinder. Weiterführende Informationen zur Hilfe erhalten Sie in der örtlichen Dienststelle der Agentur für Arbeit. Achtung: Wenn Sie sowohl Elterngeld als auch Sozialleistungen wie Hartz 4 beziehen, gilt das Elterngeld als Einkommen. Folglich können Ihnen Leistungen aufgrund des Elterngeldes gekürzt werden.

Alleinerziehend: Anspruch auf Kinderzuschlag

Anspruch auf Kinderzuschlag, also auf einen Zuschlag zum Kindergeld, haben Alleinerziehende, sofern sie ein bestimmtes Monatseinkommen beziehen. Bei verheirateten Paaren liegt das Einkommensminimum für den Kinderzuschlag bei 900 Euro (insgesamt). Alleinerziehende erhalten einen Kinderzuschlag ab einem Einkommen von 600 Euro monatlich. Der Kinderzuschlag soll unter anderem gewährleisten, dass Eltern mit einem geringen Einkommen Arbeitslosengeld beantragen müssen.

5. Alleinerziehend: Hilfe, Beratungsangebote & Austausch für Eltern

Zusätzlich gibt es für Sie als Hilfe ein breites Spektrum an Beratungsangeboten, wenn Sie alleinerziehend sind. Die örtlichen Jugendämter stehen beispielsweise zur Verfügung. Beratung, Unterstützung und Informationen erhalten Sie außerdem bei unterschiedlichen Vereinen und Verbänden, beispielsweise dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) oder dem Verband berufstätiger Mütter. Auch in Online-Foren sowie in selbstorganisierten Gruppen Ihres Wohnorts können Sie sich mit anderen Alleinerziehenden austauschen.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
GS
Gisèle Schneider
Autor/-in
Gesunde Ernährung und Sport sind für Gisèle Schneider nicht nur im Alltag wichtige Themen. Seit Jahren behandelt Sie in Ihren Artikeln Fragen rund um Sport, Ernährung und Medizin.
Gisèle Schneider
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