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	Über das Unternehmen
Meine Schwerpunkte: 
- Arbeitsrecht - Mietrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die Kanzlei Beer insbesondere in den folgenden Bereichen tätig: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge e.t.c), Abmahnungen sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit Zeugnisberichtigungen, das heißt wenn man mit einem Zeugnis, welches man erhalten hat nicht zufrieden ist, kann man hiergegen vorgehen.
Des weiteren ist die Kanzlei auch im Zusammenhang mit der Gestaltung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen vertraut. Ferner bestehen bereits Erfahrungen im Hinblick auf Fälle im Zusammenhang mit Belästigungen am Arbeitsplatz, sowie Mobbing. Im Arbeitsrecht werden auch Klagen im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe durchgeführt. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin finanziell nicht gut gestellt ist, übernimmt der Staat die Prozess- bzw. Anwaltskosten. Gegebenenfalls ist der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, wenn sich die Vermögensverhältnisse verbessern, verpflichtet die übernommenen Kosten zurückzuzahlen (teilweise ist auch eine Ratenzahlung möglich).
Mietrecht
Im Mietrecht ist die Kanzlei Beer vorwiegend im Bezug auf die Beendigung von Mietverhältnissen, d.h. die Abwicklung des Mietvertrages, tätig. Insbesondere die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, d.h. die Frage, ob eine Mietsache bei Auszug zu renovieren ist, die Probleme, die im Hinblick auf Wohnungs- bzw. Schlüsselrückgabe und Kautionsrückzahlung entstehen können stehen hier im Mittelpunkt. Die Kanzei Beer hilft Ihnen bei der fristgemäßen Durchführung von Kündigungen eines Mietverhältnisses in der ordnungsgemäßen Form unter der Beachtung der entsprechenden Fristen. Des weiteren werden alle Fälle im Zusammenhang mit Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache durch Störungen beispielsweise von Mitbewohnern des Hauses durch Lärm, Gerüche oder Ähnlichem bzw. durch Mängel in der Wohnung (wie beispielsweise Schimmel) kompetent betreut. In diesem Zusammenhang wird dann die richtige Vorgehensweise empfohlen (z.B. Führung eines Lärmprotokolls) und die richtigen Schritte zur Wahrung der Rechte eingeleitet. Hierzu zählen die Mängelanzeige, Fristsetzung u.U. die Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen und Abhilfeschaffung, d.h. endgültige Beseitigung des Mangels.
Strafrecht
Im Bereich der Strafverteidigung- und des Jugendstrafrechts besteht ein umfassendes Arbeitsfeld. Pflichtverteidigungen werden ebenfalls wahrgenommen. Aber auch im Strafvollzug, bzw. des Verfahrensstadiums der Untersuchungshaft, Haftprüfung bzw. -beschwerde und der Berufung bestehen besondere Fachkenntnisse aufgrund von jahrelanger Erfahrung. Ebenfalls zum Tätigkeitsfeld gehört die „aktive“ Strafverfolgung, d.h. die Anfertigung von Strafanzeigen, sowie die Nebenklagevertretung.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht ist die Kanzlei Beer schwerpunktmäßig sowohl im Verkehrszivilrecht, d.h. Durchsetzung bzw. Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen beispielsweise aus einem Verkehrsunfall, als auch im Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstrafrecht tätig.
Verkehrszivilrecht
Hier helfen wir Ihnen bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles, bzw. bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder wenn unberechtigterweise Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Der Schädiger, das heißt derjenige der an dem Verkehrsunfall Schuld ist, ist in der Regel auch verpflichtet die gegnerischen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Das bedeutet, wenn Sie keinerlei Schuld haben, werden Ihnen Ihre Kosten erstattet. Daher ist die Inanspruchnahme der Dienste der Kanzlei für Sie in einem solchen Fall grundsätzlich kostenfrei. Gerade bei Verkehrsunfallsachen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dringend zu empfehlen, da ohne professionelle Hilfe leicht Fehler gemacht werden, die nicht oder nur schwer wieder zu beseitigen sind. Es können Ihnen auch Ansprüche im Sinne von Geldleistungen entgehen, von denen Sie keine Kenntnis haben.
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren / Verkehrsstrafrecht
Hier ist die Kanzlei vorwiegend im Bezug auf die Vermeidung bzw. Aufhebung von Fahrverboten tätig. Wichtig ist für Sie in diesem Zusammenhang insbesondere das schnelle Handeln, da bei Vorliegen eines Bußgeldbescheides die zweiwöchige Einspruchsfrist unbedingt zu beachten ist. Aber auch im Zusammenhang mit dem Fuhreignungsregister und eingetragenen Ahndungen („Punkte in Flensburg“) sowie mit Möglichkeiten der Punktereduzierung, bzw. Tilgung oder aber auch der Vorgehensweise bei angeordneter Teilnahme an Aufbauseminaren hilft Ihnen die Kanzlei gerne weiter. Im Hinblick auf strafrechtliche Tatbestände, wie beispielsweise die Verkehrsunfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr bzw. Gefährdungen des Straßenverkehrs durch gefährliche Eingriffe gewährleistet die Kanzlei ebenfalls eine kompetente Vertretung. Hier wird versucht eine Entziehung der Fahrerlaubnis, bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zu vermeiden.
				
			- Arbeitsrecht - Mietrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die Kanzlei Beer insbesondere in den folgenden Bereichen tätig: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge e.t.c), Abmahnungen sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit Zeugnisberichtigungen, das heißt wenn man mit einem Zeugnis, welches man erhalten hat nicht zufrieden ist, kann man hiergegen vorgehen.
Des weiteren ist die Kanzlei auch im Zusammenhang mit der Gestaltung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen vertraut. Ferner bestehen bereits Erfahrungen im Hinblick auf Fälle im Zusammenhang mit Belästigungen am Arbeitsplatz, sowie Mobbing. Im Arbeitsrecht werden auch Klagen im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe durchgeführt. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin finanziell nicht gut gestellt ist, übernimmt der Staat die Prozess- bzw. Anwaltskosten. Gegebenenfalls ist der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, wenn sich die Vermögensverhältnisse verbessern, verpflichtet die übernommenen Kosten zurückzuzahlen (teilweise ist auch eine Ratenzahlung möglich).
Mietrecht
Im Mietrecht ist die Kanzlei Beer vorwiegend im Bezug auf die Beendigung von Mietverhältnissen, d.h. die Abwicklung des Mietvertrages, tätig. Insbesondere die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, d.h. die Frage, ob eine Mietsache bei Auszug zu renovieren ist, die Probleme, die im Hinblick auf Wohnungs- bzw. Schlüsselrückgabe und Kautionsrückzahlung entstehen können stehen hier im Mittelpunkt. Die Kanzei Beer hilft Ihnen bei der fristgemäßen Durchführung von Kündigungen eines Mietverhältnisses in der ordnungsgemäßen Form unter der Beachtung der entsprechenden Fristen. Des weiteren werden alle Fälle im Zusammenhang mit Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache durch Störungen beispielsweise von Mitbewohnern des Hauses durch Lärm, Gerüche oder Ähnlichem bzw. durch Mängel in der Wohnung (wie beispielsweise Schimmel) kompetent betreut. In diesem Zusammenhang wird dann die richtige Vorgehensweise empfohlen (z.B. Führung eines Lärmprotokolls) und die richtigen Schritte zur Wahrung der Rechte eingeleitet. Hierzu zählen die Mängelanzeige, Fristsetzung u.U. die Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen und Abhilfeschaffung, d.h. endgültige Beseitigung des Mangels.
Strafrecht
Im Bereich der Strafverteidigung- und des Jugendstrafrechts besteht ein umfassendes Arbeitsfeld. Pflichtverteidigungen werden ebenfalls wahrgenommen. Aber auch im Strafvollzug, bzw. des Verfahrensstadiums der Untersuchungshaft, Haftprüfung bzw. -beschwerde und der Berufung bestehen besondere Fachkenntnisse aufgrund von jahrelanger Erfahrung. Ebenfalls zum Tätigkeitsfeld gehört die „aktive“ Strafverfolgung, d.h. die Anfertigung von Strafanzeigen, sowie die Nebenklagevertretung.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht ist die Kanzlei Beer schwerpunktmäßig sowohl im Verkehrszivilrecht, d.h. Durchsetzung bzw. Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen beispielsweise aus einem Verkehrsunfall, als auch im Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstrafrecht tätig.
Verkehrszivilrecht
Hier helfen wir Ihnen bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalles, bzw. bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder wenn unberechtigterweise Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Der Schädiger, das heißt derjenige der an dem Verkehrsunfall Schuld ist, ist in der Regel auch verpflichtet die gegnerischen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Das bedeutet, wenn Sie keinerlei Schuld haben, werden Ihnen Ihre Kosten erstattet. Daher ist die Inanspruchnahme der Dienste der Kanzlei für Sie in einem solchen Fall grundsätzlich kostenfrei. Gerade bei Verkehrsunfallsachen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dringend zu empfehlen, da ohne professionelle Hilfe leicht Fehler gemacht werden, die nicht oder nur schwer wieder zu beseitigen sind. Es können Ihnen auch Ansprüche im Sinne von Geldleistungen entgehen, von denen Sie keine Kenntnis haben.
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren / Verkehrsstrafrecht
Hier ist die Kanzlei vorwiegend im Bezug auf die Vermeidung bzw. Aufhebung von Fahrverboten tätig. Wichtig ist für Sie in diesem Zusammenhang insbesondere das schnelle Handeln, da bei Vorliegen eines Bußgeldbescheides die zweiwöchige Einspruchsfrist unbedingt zu beachten ist. Aber auch im Zusammenhang mit dem Fuhreignungsregister und eingetragenen Ahndungen („Punkte in Flensburg“) sowie mit Möglichkeiten der Punktereduzierung, bzw. Tilgung oder aber auch der Vorgehensweise bei angeordneter Teilnahme an Aufbauseminaren hilft Ihnen die Kanzlei gerne weiter. Im Hinblick auf strafrechtliche Tatbestände, wie beispielsweise die Verkehrsunfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr bzw. Gefährdungen des Straßenverkehrs durch gefährliche Eingriffe gewährleistet die Kanzlei ebenfalls eine kompetente Vertretung. Hier wird versucht eine Entziehung der Fahrerlaubnis, bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zu vermeiden.
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