Waldschmidt Holger Dipl.-Kfm. Steuerberater
Steuerberatung
Frankfurter Str. 127-129,
61118
Bad Vilbel
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Waldschmidt Holger Dipl.-Kfm. Steuerberater
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Waldschmidt Holger Dipl.-Kfm. Steuerberater
Frankfurter Str. 127-129,
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Öffnungszeiten
Montag
08:30 – 12:0014:00 – 17:00
Dienstag
08:30 – 12:0014:00 – 17:00
Mittwoch
08:30 – 12:0014:00 – 17:00
Donnerstag
08:30 – 12:0014:00 – 17:00
Freitag
08:30 – 12:0014:00 – 17:00
Über das Unternehmen
Wir sind seit Jahren ein gut eingesessenes Steuerbüro in Bad Vilbel und zeichnen uns durch professionelles Bearbeiten sämtlicher steuerlicher Belange unserer Mandanten aus.
Dazu zählen neben dem Erstellen der Einkommensteuererklärungen mit allen Einkunftsermittlungen wie z.B. Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten und vor allem nichtselbständige Tätigkeit, die Betreuung von Gewerbetreibenden und Freiberufler, unabhängig davon in welcher Rechtsform Ihre Unternehmen geführt werden (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG oder GmbH & Co KG sowie Kapitalgesellschaften, z.B. GmbHs).
Diese Betreuung bietet einen „Rund-um-Service“ beginnend bei der Existenzgründung. Wir erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen sowie die Finanzbuchhaltung und übermitteln elektronisch die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen an die verschiedenen Finanzämter. Zum Jahresende wird eine Gewinnermittlung erstellt, sei es bei kleineren Betrieben eine Einnahme – Überschuss – Rechnung oder bei den anderen Betrieben der Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Die dazu nötigen Steuererklärungen, wie Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen (bei Kapitalgesellschaften) sowie die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (bei Personengesellschaften) gehören natürlich dazu. Unser Mandant steht für uns im Vordergrund, sodass wir Ihre individuellen Probleme jeder Art, wie z.B. Ausfüllen entsprechender Formulare, jeglicher Schriftverkehr mit Finanzämtern oder nicht jährlich wiederkehrende Steuererklärungen, wie z.B. Erbschaftsteuererklärungen gerne übernehmen und für Sie sachkundig erledigen.
Dazu zählen neben dem Erstellen der Einkommensteuererklärungen mit allen Einkunftsermittlungen wie z.B. Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten und vor allem nichtselbständige Tätigkeit, die Betreuung von Gewerbetreibenden und Freiberufler, unabhängig davon in welcher Rechtsform Ihre Unternehmen geführt werden (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG oder GmbH & Co KG sowie Kapitalgesellschaften, z.B. GmbHs).
Diese Betreuung bietet einen „Rund-um-Service“ beginnend bei der Existenzgründung. Wir erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen sowie die Finanzbuchhaltung und übermitteln elektronisch die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen an die verschiedenen Finanzämter. Zum Jahresende wird eine Gewinnermittlung erstellt, sei es bei kleineren Betrieben eine Einnahme – Überschuss – Rechnung oder bei den anderen Betrieben der Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Die dazu nötigen Steuererklärungen, wie Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen (bei Kapitalgesellschaften) sowie die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (bei Personengesellschaften) gehören natürlich dazu. Unser Mandant steht für uns im Vordergrund, sodass wir Ihre individuellen Probleme jeder Art, wie z.B. Ausfüllen entsprechender Formulare, jeglicher Schriftverkehr mit Finanzämtern oder nicht jährlich wiederkehrende Steuererklärungen, wie z.B. Erbschaftsteuererklärungen gerne übernehmen und für Sie sachkundig erledigen.
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Häufige Fragen
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