Arbeitsgericht Gelsenkirchen
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Bochumer Str. 79,
45886
Gelsenkirchen-Ückendorf
Ihre gewünschte Verbindung:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
0209 1 48 99-0
Und so funktioniert es:
Geben Sie links Ihre Rufnummer incl. Vorwahl ein und klicken Sie auf "Anrufen". Es wird zunächst eine Verbindung zu Ihrer Rufnummer hergestellt. Dann wird der von Ihnen gewünschte Teilnehmer angerufen.
Hinweis:
Die Leitung muss natürlich frei sein. Die Dauer des Gratistelefonats ist bei Festnetz zu Festnetz unbegrenzt, für Mobilgespräche auf 20 Min. limitiert.
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