
Physiotherapie Jana Käbe
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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Sachsen. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Doch diese Frist ist nicht mehr aktuell.
In einer Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Sollte das nicht reichen, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.
Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, einen Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.
Krankengymnastik ist ein bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Oft kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Einbezug der Ärzte die Kosten für Rückenschule und Rückengymnastik, des Öfteren sogar 80 bis 100 Prozent.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivleistungen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.