Wenzel Werner Krankengymnastik
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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Krankengymnastik wird von so gut wie allen Praxen für Physiotherapie ermöglicht. Denn nur mit entsprechender Qualifikation ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Behandlung bei der Krankenkasse abrechnen. Für wen das in Weitramsdorf gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik meist am besten abschätzen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Weitramsdorf arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.