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Krankengymnastik in Rödental (53 Treffer)

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Häufige Fragen

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Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Rödental arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei der Krankenkasse.

Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Rödental solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und ähnlichen vorbeugenden Leistungen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.

Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Bayern ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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