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Praxis für Physiotherapie Carolin Lienau und Michael Stute
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Massagen
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Problemen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Dazu gehören sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Techniken, bei denen der Physiotherapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.
Bei Krankengymnastik auf Rezept überimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Präventivangeboten wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Wathlingen leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du bei der Krankenkasse.
Ärzte haben für Bewegungstherapie nur ein bestimmtes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer wer die Kriterien für Bewegungstherapie erfüllt. Besonders nach Unfällen oder bei Bandscheibenvorfällen ist sie sinnvoll. Bei Rückenproblemen kann eine Gruppentherapie statt Einzelbehandlung sinnvoller sein. Diese ist kostengünstiger und wird deshalb häufiger verschrieben. Frage deinen Arzt, ob klassischer Sport eine Alternative sein kann. Gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen wie Wathlingen gibt es viele Möglichkeiten, sich zu bewegen. Deneben gibt es die Möglichkeit, Krankengymnastik auch selbst zu bezahlen. Für Rückenschulen und andere vorbeugende Maßnahmen bieten viele Krankenkassen oft spezielle Programme. Schau dazu am besten einmal auf der Webseite deiner Krankenkasse nach Informationen.
Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Auf der Reha oder im Krankenhaus können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Sollte es erforderlich sein, lässt sich die Behandlungsdauer verlängern.