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Krankengymnastik in Velburg (4 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist bei vielen Beschwerden die erste Wahl. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, damit die Betroffenen wieder lernen, sich zu bewegen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann beispielsweise dazu beitragen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.

Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Der Deutsche Verband für Physiotherapie kürzt sich allerdings immer noch als ZVK ab. Die Abkürzung steht für den 1979 geänderten Namen Zentralverband Krankengymnastik. Die Krankengymnastik ist ein Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Deshalb ist die Bezeichnung Physiotherapeut auch tatsächlich treffender.

Oft dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.

Privatversicherte zahlen zunächst genauso hohe Gebühren wie Selbstzahler und können die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Sitzung (bis 20 Minuten) kostet ungefähr 45 Euro. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.

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