Bittner Rainer Krankengymnastik- und Massagepraxis
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Krankengymnastik kann in vielen Fällen dabei unterstützen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu reduzieren. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um die Mobilität zu verbessern und Schmerzsymptome zu verringern. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Meist wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu lindern.
Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Bis zum Jahr 1994 wurden Physiotherapeuten offiziell als Krankengymnasten bezeichnet. Die Bezeichnung Krankengymnast ist in der heutigen Zeit kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilgebiet der Physiotherapie.
Die Zahl der Behandlungen ist davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Meistens erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Rezepte werden oft für sechs Einheiten Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. In den meisten Fällen dauert eine Einheit Krankengymnastik 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Daher ist je Einheit die Zuzahlung in beiden Fällen höher.