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Krankengymnastik in Swisttal (19 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik umfasst meist Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind, als auch passive Techniken, bei denen der Therapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Swisttal arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Im Allgemeinen kann schon Säuglingen Krankengymnastik ausgestellt werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger an Beschwerden leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Zudem kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Manche Fachpraxen haben sich auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Adressen für Swisttal findest du hier.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Sie können den Therapiebedarf oft am besten beurteilen. Aber auch ein Allgemeinarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.

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