Krankengymnastik Bettina Hompf Privatpraxis
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Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Bayern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Krankengymnastik als physiotherapeutisches Fachgebiet darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium erforderlich. Einige Leistungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeführt werden. Adressen von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Sauerlach findest du hier bei gelbeseiten.de.
Krankengymnast ist eine veraltete Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, mittlerweile wird sie dagegen nicht mehr verwendet, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.
Nicht nur Krankengymnastik, auch normaler Sport kann oft helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Zusätzlich kann er das Risiko zahlreicher Leiden, einschließlich Herzinfarkten, mindern. Wenn du bereits Beschwerden hast und nicht nur vorbeugend Sport machen willst, rede erst mit deinem Arzt darüber, was du tun solltest und was dir wirklich guttut. Gerade ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Sauerlach bieten viele Möglichkeiten, von schönen Laufstrecken bis zu verschiedensten Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann dabei behilflich sein. Wenn du in Sauerlach kein passendes findest, schau doch mal in München.
Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.