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Krankengymnastik ist bei vielen Beschwerden die bevorzugte Behandlungsform. Unter anderem wird sie nach Schlaganfällen oder Operationen eingesetzt, um die Mobilität der Betroffenen zu festigen. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperregionen gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.
Krankengymnast ist eine nicht mehr zeitgemäße Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, heute wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.
Krankengymnastik als physiotherapeutische Fachrichtung darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie erforderlich. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Reppenstedt findest du hier bei gelbeseiten.de.
Krankengymnastik ist eine anerkannte Praxis bei Rückenschmerzen. Oft ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein zentraler Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Da diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Stattdessen haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.