Barop Claudia Krankengymnastik
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Der offizielle Heilmittelkatalog differenziert vier Arten von Krankengymnastik. Neben der allgemeinen Krankengymnastik (KG) gibt es noch die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), jene zur Behandlung von schweren Atemerkrankungen (KG-Muko) sowie die zur Behandlung des zentralen Nervensystems und des Rückenmarks (KG-ZNS). Die Krankengymnastik selbst ist wiederum ein Teil der Physiotherapie, zu der beispielsweise auch verschiedene Massagen und die Manuelle Therapie gehören.
Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Gebühren ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich angeordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Meistens werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach größeren Verletzungen und Operationen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Du wirst aber merken, es wird umso besser, je häufiger du bei der Krankengymnastik warst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Neben anderen Fachrichtungen ist auch die Krankengymnastik ein Element der Physiotherapie. Sie gehört daher zum Repertoire von ausgebildeten Physiotherapeuten. Wer das in Neustadt in Holstein ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.