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Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Therapieformen zur Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung. Dazu zählen beispielsweise Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Es gibt aber auch passive Methoden, bei denen der Therapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss, doch diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Nicht alle, aber die meisten Physiotherapie-Praxen bieten Krankengymnastik an. Nur mit entsprechender Qualifikation darf die Therapie bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Wer das in Neunkirchen am Sand ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Im Normalfall werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.