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Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Grundsätzlich kann schon Säuglingen Krankengymnastik ausgestellt werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger an Beschwerden leiden, die mit Krankengymnastik behandelt werden können. Zudem kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten für ältere Menschen längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Fachpraxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Neuenhagen bei Berlin findest du hier.
Krankengymnast ist eine nicht mehr aktuelle Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie der offizielle Berufstitel, heute wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.
Krankengymnastik wird von fast allen Praxen für Physiotherapie ausgeschrieben. Denn nur mit einer entsprechenden Qualifizierung darf die Behandlung ausgeführt werden und kommt für eine Abrechnung mit den Krankenkassen infrage. Für wen das in Neuenhagen bei Berlin gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.