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Krankengymnastik in Netzschkau (30 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Physiotherapie ist aufgeteilt in verschiedene Fachbereiche. Ein Element davon ist die Krankengymnastik. Entsprechend wird sie von Physiotherapeuten durchgeführt. Nur mit einem entsprechenden Studium oder einer passenden Ausbildung darf man sich so bezeichnen. Für wen das in Netzschkau gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.

Ob jung oder alt, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es physische Beschwerden gibt, die durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Netzschkau solche Praxen gibt, siehst du hier.

Bei Krankengymnastik auf Rezept überimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Knie-OP.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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