Emmerling Oliver Krankengymnastik & Massagen
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Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Krankengymnastik umfasst üblicherweise Aktivitäten und Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Ein Beispiel sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch passive Übungen, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, Muskeln zu dehnen.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es physische Beschwerden gibt, die durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Mosbach solche Praxen gibt, siehst du hier.
Meistens dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.
Bei Krankengymnastik auf Rezept überimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.