Braun Dagmar Krankengymnastik
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Premium Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Bronze Partner
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Bronze Partner
Physiotherapie
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Ob jung oder alt, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Meldorf solche Praxen gibt, siehst du hier.
Meistens dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Genesung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
Bei Vorliegen eines Rezeptes übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.