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Krankengymnastik ist ein bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Oft ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Aber auch ohne Einbezug der Ärzte übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für Rückengymnastik und Rückenschule, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.
Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivangeboten gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist der Name Physiotherapeut treffender.
Wie bei jeder Art von Muskeltraining kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Aber meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.
In einer Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Termine. Sollte dies nicht ausreichend sein, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.