Weiss Angela Krankengymnastik Privatpraxis
Physiotherapie
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Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen, die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Deshalb wird sie häufig von Ärzten verschrieben. Dazu gehören unter anderem Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Ergänzend dazu gibt es passive Techniken, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin etwa versucht, Muskeln zu dehnen.
Physiotherapeuten trugen bis 1994 die Berufsbezeichnung Krankengymnast. Der Begriff Krankengymnast ist heutzutage kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilgebiet der Physiotherapie.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Linden (Hessen) solche Praxen gibt, siehst du hier.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Gebühren von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.