Physiotherapie Lohmann Krankengymnastik
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Osteopathie
Bis zum Jahr 1994 war die Berufsbezeichnung für Physiotherapeuten Krankengymnast. Der Begriff Krankengymnast ist heutzutage kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, nutzt aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilgebiet der Physiotherapie.
Üblicherweise dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Genesung überwachen und dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.
Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik im Regelfall am besten abschätzen. Aber auch ein Allgemeinarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.