Stork Bettina Praxis für Krankengymnastik
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Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Meistens musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das soll dich und andere Menschen dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu begreifen, dass so eine Behandlung nicht kostenlos ist. Außerdem ist auch der Besuch im Fitnessstudio oder die Mitglieschaft im Sportverein nicht umsonst. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.
In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Falls nötig, kann die Therapie verlängert werden.
Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Zweig der Physiotherapie. Deshalb ist die Bezeichnung Physiotherapeut auch tatsächlich treffender.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Baden-Württenberg. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.