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AT Ambulantes Therapiezentrum GmbH
Krankengymnastik
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Ob alt oder jung, Krankengymnastik eignet sich für jedes Alter, auch für Kinder. Wichtig ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Giengen an der Brenz solche Praxen gibt, siehst du hier.
Um gesund zu bleiben, ist Krankengymnastik nur eine Möglichkeit. In der Regel geht es dort darum, wieder gesund zu werden und Schmerzen zu verhindern. Für deine Fitness können auch anderen Sportarten das Richtige sein. Insbesondere kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Giengen an der Brenz bieten viele Möglichkeiten, von unterschiedlichsten Vereinen bis zu schönen Laufstrecken. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Giengen an der Brenz kein passendes findest, schau doch mal in einer umliegenden Stadt wie etwa Heidenheim.
Nicht jede Behandlungsmethode ist gleich teuer. Gruppentherapien sind günstiger als Einzeltherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei Gruppenanwendungen wie Rückenschulen liegen die Kosten niedriger, neurologische Anwendungen wie nach einem Schlaganfall sind teurer.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Giengen an der Brenz leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.