Krankengymnastik Schlichting/Schriel-Pohlmann
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Krankengymnastik kann in vielen Fällen dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um die Mobilität zu verbessern und Schmerzsymptome zu verringern. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Das gezielte Training der Muskulatur kann zum Beispiel dabei helfen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Brandenburg ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Krankengymnastik darf nur von speziell dafür ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Einige Leistungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern angeboten werden. Kontakte von Physiotherapie-Praxen in Kleinmachnow findest du hier bei gelbeseiten.de.
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.