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Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
So gut wie alle Praxen für Physiotherapie bieten Krankengymnastik an. Denn nur mit entsprechender Qualifikation darf die Behandlung bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Für wen das in Kalletal gilt, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater verursachen. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Aber meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Üblicherweise dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Krankengymnasten und Ärzte deine Genesung überwachen und dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Ein Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.