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Bis 1994 wurden Physiotherapeuten offiziell als Krankengymnasten bezeichnet. Aktuell kommt die Bezeichnung Krankengymnast nur noch selten vor. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilgebiet der Physiotherapie.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde von 14 auf 28 Tage erhöht.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Köngen solche Praxen gibt, siehst du hier.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Köngen leiden viele Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Nicht jede Behandlungsmethode ist gleich teuer. Gruppentherapien sind günstiger als Einzeltherapien und je länger die Sitzung dauert, desto höher die Gebühren. 20 Minuten reguläre Krankengymnastik kosten oft 30 bis 40 Euro. Bei neurologischen Anwendungen wie nach einem Schlaganfall liegen die Kosten höher, Gruppenanwendungen wie Rückenschulen sind günstiger.