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OPSTEEN Ralf
Krankengymnastik
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Physiotherapie
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Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
Physiotherapeuten trugen bis 1994 die Berufsbezeichnung Krankengymnast. Aktuell verwendet man die Bezeichnung Krankengymnast nur noch selten. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, verwendet aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilbereich der Physiotherapie.
Krankengymnastik wird von den meisten Praxen für Physiotherapie ausgeschrieben. Denn nur mit entsprechender Qualifikation ist ein Physiotherapeut dazu berechtigt und kann die Therapie bei der Krankenkasse abrechnen. Wer das in Heimbach (Eifel) ist, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Auch nach der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, einen Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Doch meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik im Regelfall am besten abschätzen. Aber auch ein Praktischer Arzt kann Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.