
Böttger M. Krankengymnastik und sekt. Heilpraktiker f. Physiotherapie
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Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um die Mobilität zu verbessern und Schmerzsymptome zu verringern. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien gestärkt, um Schmerzen zu vermeiden.
Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist veraltet.
Krankengymnastik ist ein erfolgreiches und bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen um ein Vielfaches verringern. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept vorliegt. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenkasse beantworten.
In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Sollte dies nicht ausreichen, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.