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Krankengymnastik in Hückeswagen (20 Treffer)

Häufige Fragen

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Krankengymnastik ist bei vielen Beschwerden das bevorzugte Mittel. Nach Operationen ist sie oft eine wichtige Stütze zur Wiedergewinnung der Bewegungskraft. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu vermeiden.

Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Nordrhein-Westfalen ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

In einer Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Auf der Reha oder im Krankenhaus können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Anwendungen. Sollte es erforderlich sein, kann die Therapie verlängert werden.

Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Im Normalfall dauert eine Krankengymnastik-Einheit 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose und bei gerätegestüzter Krankengymnastik sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Entsprechend fällt die Zuzahlung in beiden Fällen höher aus.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

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