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Krankengymnastik in Gundelfingen Breisgau (138 Treffer)

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Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Krankengymnastik gilt als zentraler Teil der Physiotherapie. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um Bewegungsfähigkeiten zurückzugewinnen und Schmerzen zu lindern. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperbereichen aufgebaut, um Schmerzen zu lindern.

Die Zahl der Therapie-Stunden ist vor allem davon abhängig, wie schwer deine Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Meistens erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist anerkannt. Nicht selten kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen um ein Vielfaches verringern. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Da diese Rückenschulen ohne Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Als Alternative haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Die genauen Richtlinien klärt jede Versicherung selbst, sodass du am besten einmal selbst nachhakst.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

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