Physiotherapie Jelena Winkler
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Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivangeboten gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Im Regelfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach schweren Verletzungen und Operationen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Aber keine Sorge, diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Wie bei jeder Art von Muskeltraining kannst du auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Aber keine Angst, meist wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Finsterwalde arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.