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Krankengymnastik in Eschenburg (9 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Behilfeberechtigte entspricht fast immer der für Selbstzahler. Eine Sitzung von 15 bis 20 Minuten kostet circa 45 Euro. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.

Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verordnet. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Normalerweise starten Patienten mit sechs Anwendungen. Sollte das nicht ausreichen, kann ein zusätzliches Rezept ausgestellt werden.

Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist veraltet. Die Frist wurde von zwei auf vier Wochen erhöht.

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