Ulbricht Marion Praxis für Physiotherapie
Physiotherapie
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Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Therapieformen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Daneben gibt es passive Übungen, bei denen der Therapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Regelfall erstattet die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.
Schon Säuglingen kann Physiotherapie verschrieben werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger entsprechende Beschwerden haben. Zudem kann die Diagnoseliste bei einzelnen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Fachpraxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Eppendorf findest du hier.
Auf gelbeseiten.de sind zahlreiche Kontakte für Krankengymnastik-Praxen in Eppendorf für Sie gelistet. Um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten notwendig. Im Jahr 1994 wurden die damals noch als Krankengymnasten bezeichneten Fachkräfte zu Physiotherapeuten umbenannt. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, etwa Massagen oder die Manuelle Therapie.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Eppendorf. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss, doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.