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Krankengymnastik in Epfendorf (11 Treffer)

Häufige Fragen

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Folgende Leistungen werden angeboten: Lymphdrainage, Wärmeanwendungen, massage, Cranio-sacrale-Therapie und Fußreflexzonentherapie.

Krankengymnastik beinhaltet in der Regel Aktivitäten und Übungen, die der Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung dienen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Ergänzend dazu gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, Muskeln zu dehnen.

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Epfendorf leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Gebühren von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Bis 1994 waren Physiotherapeuten vor allem als Krankengymnasten bekannt. Die Bezeichnung Krankengymnast ist heutzutage kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten nennt sich sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, verwendet aber noch die Abkürzung ZVK. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilbereich der Physiotherapie.

Privatversicherte zahlen erstmal dieselben Gebühren wie Selbstzahlende und reichen die Rechnung später bei ihrer Krankenversicherung ein. Eine Krankengymnastik-Sitzung (bis 20 Minuten) kostet rund 45 Euro. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Physiotherapie übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.

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