
ACTIVUS Gemeinschaftspraxis Olga Albrecht & Nadine Illichmann GbR
Krankengymnastik
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Auf gelbeseiten.de sind zahlreiche Kontakte für Praxen der Krankengymnastik in Eichenzell für Sie aufgelistet. Um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin erforderlich. Krankengymnastik bildet dabei den wichtigsten Teil der Physiotherapie. Physiotherapie ist erst seit Mitte der 1990er Jahre gebräuchlich. Vor 1994 sprach man nur von Krankengymnasten. Daneben gehören zur Physiotherapie auch andere Therapieformen, etwa die Manuelle Therapie oder Massagen.
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Hessen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Muskelkater nach dem Training ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber du wirst sehen, es wird umso besser, je öfter du bei der Krankengymnastik warst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.