Aus der Region

Krankengymnastik Assmann
Krankengymnastik
Aus der Region
Krankengymnastik
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Silber Partner
Physiotherapie
Silber Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Physiotherapie
Silber Partner
Physiotherapie
Silber Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Kinderphysiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Physiotherapie
Aus der Region
Silber Partner
Manuelle Therapie
Auch der Hausarzt kann Krankengymnastik verschreiben. Nicht selten verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser verschreibt dann die Krankengymnastik. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Physiotherapeut und Krankengymnast bedeuten genau das Gleiche. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist die Bezeichnung Physiotherapeut treffender.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Aber meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.