
Krankengymnastik Assmann
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Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Aktivitäten und Übungen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Deshalb wird sie oft von Ärzten verordnet. Dazu zählen sowohl aktive Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Techniken, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.
Wie bei jeder Art von Sport kannst du auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Aber fast immer wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst bezahlen.
Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Anwendungen. Sollte das nicht ausreichen, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr gültig. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen verlängert.