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Krankengymnastik in Bruchmühlbach-Miesau (11 Treffer)

Häufige Fragen

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Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist die Bezeichnung Physiotherapeut treffender.

Vier Wochen bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Doch keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.

Krankengymnastik als physiotherapeutischer Teilbereich darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie notwendig. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren angeboten werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Bruchmühlbach-Miesau findest du hier bei gelbeseiten.de.

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Bruchmühlbach-Miesau leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden normalerweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten bezahlt werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.

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