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Löffler Susanne Physiotherapie und Krankengymnastik
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Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Termine ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. In den meisten Fällen dauert eine Einheit Krankengymnastik 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, etwa für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Bei gerätegestüzter Krankengymnastik und Physiotherapie bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Daher ist auch die Zuzahlung je Einheit in diesen beiden Fällen höher.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Bis 1994 waren Physiotherapeuten vor allem als Krankengymnasten bekannt. Aktuell kommt der Begriff Krankengymnast kaum noch vor. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilgebiet der Physiotherapie.
Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Sollte das nicht ausreichen, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.